- genügen
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ge|nü|gen [gə'ny:gn̩] <itr.; hat:1. in einem Maß, einer Menge vorhanden sein, dass es für etwas reicht; genug sein, ausreichen:dies genügt für unsere Zwecke; für diesen Vorhang genügen zwei Meter Stoff; zwei Zimmer genügen mir [nicht].Syn.: ↑ langen.2. einer Forderung o. Ä. entsprechen; etwas in befriedigender Weise erfüllen:den gesellschaftlichen Pflichten genügen; er genügte den Anforderungen nicht.* * *
ge|nü|gen 〈V. intr.; hat〉1. einer Person od. Sache \genügen für eine Person od. Sache ausreichen, genug sein2. sich an etwas \genügen lassen sich mit etwas begnügen, zufrieden damit sein, es nicht mehr wollen● danke, das genügt (mir); mir genügt, für mich genügt die Hälfte; diese Wohnung genügt seinen Ansprüchen (nicht); er genügt den Anforderungen der Schule (nicht); es genügt, es zu sehen man braucht nichts weiter davon zu wissen; sein Genügen an etwas finden sich mit etwas begnügen, zufrieden damit sein, nicht mehr, nichts anderes wollen; \genügend (als Prüfungsnote; veraltet); wir haben \genügend Vorrat [→ genug]* * *
ge|nü|gen <sw. V.; hat [mhd. genüegen, ahd. ginuogen]:das genügt [mir] fürs Erste;zwei Meter Stoff genügen nicht;habt ihr genügend (genug) Geld eingesteckt?;(als Schulnote veraltet:) ihre Leistungen wurden mit »genügend« beurteilt.2. einer Forderung o. Ä. entsprechen; etw. in befriedigender Weise erfüllen:den gesellschaftlichen Pflichten, Anforderungen g.* * *
∙Ge|nü|gen, das; -s: ↑Genugtuung (2): Nennt mir meine Schuld, ich will euch völliges G. leisten (Schiller, Maria Stuart III, 4).
Universal-Lexikon. 2012.